Im WLS System bekommen die registrierten Käufer eine auf Namen lautende "WLS Vergünstigungskarte", die in dem gegebenen Jahr bei allen Vertragsgeschäftspartner gültig ist. Im Fall eines Kaufes bei dem Geschäftspartner kann die Vergünstigung bei Vorzeigung der "WLS Vergünstigungskarte" gleich geltend gemacht werden. Wenn der Käufer nicht nur die GeschäftspartnerVergünstigungen sondern auch die Möglichkeit weiterzuempfehlen wahrnimmt, dann ist er auch an Provision berechtigt, falls er Distributor sein wird (siehe AGB Annex Nr. 1).
Als Geschäftspartner
Als Geschäftspartner kann man im WLS System nur mit gültigem "Geschäftspartnersvertrag" teilnehmen. Dessen Grundbedingung ist die größte Vergünstigung zu geben, das es gibt und das man von Partner erwarten kann. Die Aufnahme ins System als Geschäftspartner setzt die vorherige Anmeldung (Hauptseite: die Taste "Ich melde mich für Geschäftspartner") und die Verhandlung mit WLS Management voraus.