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Allgemeinen Geschäftsbedingungen Annex Nr. 1

PROVISIONSREGELUNG FÜR KÄUFER

Dieser Annex bildet wesentlichen Bestandteil der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Käufer von WLS.

Das WLS System ermöglicht den registrierten Käufer, unter folgenden Bedingungen Provision zu erschaffen. Der in das WLS System registrierte Käufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das System an dritte Personen, an künftige Käufer weiterzuempfehlen. Falls über die persönliche Webseite des Käufers sich fünf weitere neue Käufer registrieren – unabhängig davon, ob sich diese Käufer direkt nach der Empfehlung des Käufers oder ohne seine Empfehlung registriert haben – wird der registrierte Käufer zu Provision berechtigt. Der Käufer, der diese Bedingung erfüllt hat, wird mit der Qualifikation „Distributor” kennzeichnet. Berechtigung zur Provision steht im WLS System nur dem „Distributor” zu. Die Qualifikation „Distributor” kann keiner verlieren, es ist als endgültiger Status zu betrachten, es sei denn, das Kundenrechtsverhältnis des „Distributors” laut Punkt 7 der AGB aufgelöst wird. Die Bedingungen der Qualifikation „Distributor” müssen einmal erfüllt werden, und der registrierte Käufer wird ab Zeitpunkt der Registration des fünften Käufers, der sich auf der persönlichen Webseite des Käufers ins System registrierte, zu Provision berechtigt. Weitere Bedingung der Auszahlung der Provision ist es, dass sich der Käufer im Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision über eine gültige Vergünstigungskarte verfügt, sowie der Betrag der gegebenen Provision EUR 20 (d.h. zwanzig EURO) überreicht. Die Auszahlung der Provision erfolgt auf die TransferWise Master Card des Käufers, laut des in AGB bestimmten Prinzips (Das Änderungsrecht bleibt bei WLS erhalten). Die Ausmaß sowie die Rechnungsmethode der Provision sind im weiteren Teil dieses Annexes Nr. 1. zu lesen.

Begriffsbestimmung:

-Provision: der Betrag, der dem „Distributor” laut Bedingungen in diesem Annex Nr. 1. zusteht.
-Registration: ausschließlich online erschaffener Prozess, der die Ausfüllung eines Registrationsformulars, die Erkenntnis und Zustimmung der AGB, sowie die Bezahlung der Vergünstigungskarte und des Dienstleistungspakets umfasst, anhand dessen WLS den Käufer registriert und ein Automat setzt ihn in pentagonale Matrix von WLS anhand des Algorithmus, der laut in diesem Annex Nr. 1 veröffentlichten Prinzips arbeitet.
-Neuer Käufer: eine Person, die sich ins WLS System neulich registrierte, und noch keine Weiterempfehlung aufzuweisen hat
-„Distributor”: der Käufer, durch dessen persönlichen Webseite sich fünf neue Käufer in WLS System registriert haben.
-Eigene Matrix: Felder, die als Teil der pentagonalen Matrix von dem gegebenen Käufer ausgehen und nach Fünferpotenzen unter einander bis sieben Stufen eröffnen.
-Pentagonale Matrix: Felder, die die Platzierung aller jeweiligen ins WLS System registrierten Käufer anzeigen und, um der Berechtigung zu Provision zu registrieren.
-Automat: ein Algorithmus, der nach einem in diesem Annex veröffentlichten Prinzip funktioniert, ohne dass eine menschliche Hand es berührt.
-Stufe: Reihe, die in der Matrix nebeneinander liegende Felder beinhaltet, die sich nach Fünferpotenzen unter einander eröffnen
-Zweig: Gesamtfelder, die sich in der eigenen Matrix des gegebenen Käufers eröffnen und die sich aus der Fortsetzung sowie Erfüllung eines der fünf eröffnenden Felder ergeben.

Die pentagonale Matrix, die die jeweiligen registrierten Käufer des WLS Systems registriert, um die Berechtigung zu Provision aufzunehmen, funktioniert so, dass sich fünf weiter Felder unter jedem für die Platzierung eines neu registrierten Käufers geeigneten Feld öffnen.
Nach Vertragsabschluss mit WLS wird ein neuer Käufer bei der Registration in solch einen Feld in der Matrix gesetzt. Der Prozess der Auffüllung der eigenen Matrix wird mit Hilfe einer Tabelle unter dem Menü „Eigene Matrix” in eigenem Webbüro bis sieben Stufen angezeigt.
Diese sieben Stufen werden beim Erschaffen der Provision berücksichtigt. WLS erfasst einem „Distributor” Provisionen nach in eigener Matrix bis sieben Stufen registrierten Käufern.
Die Provision beträgt in jedem Kalenderjahr EUR 3,5 (d.h. drei und ein halb EURO) pro jedem, in der eigener Matrix angezeigten registrierten Käufer.

Jeder neu registrierte Käufer wird von einem Automat anhand des folgenden Algorithmus zugeordnet: entweder in der eigener Matrix des empfehlenden Käufers oder ohne Empfehlungsgeber in der pentagonalen Matrix von oben nach unten aufgefüllt, so dass die Reihen möglichst die größte Dichtheit haben.

Der Algorithmus der Platzierung eines neuen Käufers in der Matrix ist wie folgt:

- der Automat setzt den neu registrierten Käufer in die Matrix so, dass er dem den wenigsten registrierten Käufer habenden Zweig zugeordnet wird. Im Fall von Gleichstellung füllt sich das System von recht nach links auf. Der Käufer hat keine Möglichkeit, die Platzierung in eigener Matrix direkt zu steuern.

Die Provision wird im WLS System nach dem Erfüllungsgrad der eigenen Matrix des gegebenen registrierten Käufers berechnet. Dementsprechend können in der eigenen Matrix des gegebenen registrierten Käufers folgende Höchstprovisionen entstehen und ausgezahlt werden:

1.Stufe 5 Felder, entspricht 5x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 17,5
2. Stufe 25 Felder, entspricht 25x3,5 EUR, d.h. Provision EUR 87,5
3. Stufe 125 Felder, entspricht 125x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 437,5
4. Stufe 625 Felder, entspricht 625x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 2187,5
5. Stufe 3125 Felder, entspricht 3125x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 10937,5
6. Stufe 15625 Felder, entspricht 15625x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 54687,5
7. Stufe 78125 Felder, entspricht 78125x3,5 EUR, d.h. Provision von EUR 273437,5

Das heißt die Gesamtprovision, die auf sieben Stufen zu erschaffen ist, beträgt EUR 341792,5.

WLS überweist jede Monat die angesammelte und registrierte Provision von mindestens EUR 20 (d.h. zwanzig EURO) auf das TransferWise Master Card Konto des „Distributors”, der sich über eine im aktuellen Kalenderjahr gültige Vergünstigungskarte verfügt.

Bevor die Qualifikation „Distributor” erreicht worden ist, oder beim Vorhandensein der Qualifikation „Distributor” aber im Mangel an die für das aktuelle Kalenderjahr gültige Vergünstigungskarte, wird die angesammelte Provision vom WLS System laufend registriert und der Käufer kann sie in seinem eigenen Webbüro unter Menü „Eigene Matrix” besichtigen. Ohne Abkauf einer im gegebenen Jahr gültigen Vergünstigungskarte können die im aktuellen Jahr angesammelten und registrierten Provisionen nicht bezahlt werden. In diesem Fall wird die Provision am 31. Dezember des gegebenen Jahres automatisch gelöscht. Wenn die zu einem gegebenen Kalenderjahr gehörige, angesammelte und registrierte, aber noch nicht bezahlte Provision im nachfolgenden Jahr nicht bezahlt wird, dann wird sie am 31. Dezember des nachfolgenden Jahres automatisch gelöscht. Die Aufnahme im nachfolgenden Jahr der Provision des gegebenen Jahres setzt der Abkauf der Vergünstigungskarte und des Dienstleistungspakets für das nachfolgende Kalenderjahr voraus. Im Fall einer sofortigen Kündigung verliert der Käufer seine Berechtigung für seine noch nichtbezahlten Provision.

WLS ist berechtigt, den Annex Nr. 1. dieser AGB einseitig zu ändern, wenn die Änderungen der Rechte, wesentliche Änderung der Markt- und Wirtschaftsituation, wesentliche Änderung des Inflationsindexes, wesentliche Änderung des Wechselkurses von EUR oder wesentliche Änderung der Eigenschaften des Käuferbestandes es begründet.

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